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§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Eine
Auftragsbestätigung/Bestellung wird von uns grundsätzlich durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung (=AB) bestätigt. Erst nach Eingang der
Auftragsbestätigung beim Besteller (=Käufer/Kunde) per Post, Fax oder
Mail, kommt ein Kaufvertrag zustande. Da diese AB in der Regel durch
den Bestellenden nicht zu unterschreiben ist, so gilt ihr Inhalt vom
Bestellenden als richtig und akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 7
Tagen nach Erhalt ein schriftlicher Widerspruch erfolgt.§ 2 Überlassene UnterlagenAn
allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.,
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir
erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1)
Die Zahlung des Kaufpreises wird bei Auftragserteilung festgelegt (Bar
bei Lieferung, per Bankeinzug oder per Überweisung im festgelegten
Zeitrahmen auf das auf der Rechnung angegebene Konto). Der Abzug von
Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2)
Der Kaufpreis ist, wie bei Auftragserteilung festgelegt, zu zahlen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden
geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen,
dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in
zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(3)
Die Versandkosten hängen von Größe, Form und Gewicht der Ware ab und
werden in der AB ausgewiesen. Wir versenden ausschließlich innerhalb
Deutschlands.
(4)
Rücksendungen von gekauften oder getesten Waren dürfen nicht unfrei
erfolgen. Bei Bedarf senden wir Ihnen vorab einen Paketschein zu.
Erhöhte Portoentgelte aufgrund unfreier Rücksendung werden in Rechnung
gestellt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1)
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2)
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen,
dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest
wesentlich niedriger entstanden ist.
Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in
dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug gerät.
(3)
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im
Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(5) Die Angabe unserer Lieferzeiten finden Sie auf der jeweiligen Auftragsbestätigung, die Sie von uns erhalten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist
verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
(3)
Bis zur vollständigen Zahlung der Kaufsache, dürfen an dieser keine Be-
und Verarbeitungen oder Umbildungen vorgenommen werden.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1)
Die Gewährleistungsfrist für alle gelieferten Neuwaren beträgt 2 Jahre.
Davon ist das erste Jahr Vollgarantie (inkl. Fahrt- und Montagekosten)
und das Zweite die Ersatzteil-Garantie. Für
Gebrauchtwaren/Ausstellungsstücke 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der
Lieferung. Längere Gewährleistungen bedürfen der expliziten Nennung in
der AB, bzw. Rechnung.
(2) Offensichtliche Mängel
sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(3)
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herab-setzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolg- losen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbeson- dere aus der Art
der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschla- gen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
(4)
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
Das Recht des Bestellers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(5)
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften
wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der
garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(6) Wir haften auch für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die
Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in
den Sätzen 2 – 4 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit
die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(7)
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
(8)
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwaren 2 Jahre und für
Gebrauchtwaren 1 Jahr (siehe Abs. 1), gerechnet ab Gefahrübergang.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Widerrufsrecht
(1)
Das Widerrufsrecht gilt nur bei einem Kauf, der unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
(2)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist
zu richten an:
Tergus Rückenmöbel e.K., Scheeßeler Straße 32 a, 27419 Sittensen
§ 9 Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
§ 10 Rückgaberecht
(1)
Das Rückgaberecht gilt nur bei einem Kauf, der unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
(2)
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von
zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax,
E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1
Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.
B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Tergus Rückenmöbel e.K., Scheeßeler Straße 32 a, 27419 Sittensen
§ 11 Zufriedenheitsgarantie
Die Tergus Zufriedenheitsgarantie muss explizit in der AB oder Rechnung gewährt werden.
§ 12 Rückgabefolgen
Im
Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
§ 13 Sonstiges
(1)
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Stand : 10.2009 – Tergus Rückenmöbel e.K. - Inhaber Jens Schliwa – Scheeßeler Str. 32 a - 27419 Sittensen